Im April hing im ZHG eine Pinnwand zum Thema Klimagerechtgkeit und Klimaflucht.
Wer sich diese noch einmal durchlesen möchte, findet sie hier.
Viel Spaß beim Lesen 🙂
Pinnwand Klimagerechtigkeit und Klimaflucht
1. Was ist Klimagerechtigkeit?
Während europäische und die US-amerikanische Regierungen finanziell in der Lage sind, im Zuge der immer häufiger auftretenden Dürreperioden Einkommensausfälle für ihre Landwirt*innen abzufedern und Nahrungsmittel für die eigene Bevölkerung zu importieren, tragen steigende Weltmarktpreise für Rohstoffe unter anderem zu
Hungersnöten in Westafrika und der Sahelzone bei.
Bei Naturkatastrophen wie Flutereignissen sterben in der Regel mehr Frauen als Männer. Gründe dafür sind unter anderem, dass Frauen aufgrund von geschlechtsspezifischen Verhaltensnormen und ungleicher Ressourcenverteilung seltener schwimmen können und schlechteren Zugang zu Informationen und Verkehrsmitteln haben.
Diese Beispiele zeigen, dass sowohl die verschiedenen Länder und Regionen der Welt als auch verschiedenen Bevölkerungsgruppen innerhalb der Gesellschaften unterschiedlich verwundbar gegenüber den Folgen der Klimakrise sind.
Das liegt zum einen daran, dass einige Gebiete der Erde, genauso wie bestimmte Wirtschaftspraktiken, aber auch jüngere Generationen, exponierter gegenüber der Klimakrise sind als andere. Zum anderen können sich verschiedene Menschen und Regionen unterschiedlich gut an den Klimawandel anpassen. Wer ausreichend Zugang zu Einkommen, (Land-)Eigentum, Arbeit, Mobilität, Technologien und politischen Entscheidungsprozessen hat, kann sich besser gegen die Auswirkungen des Klimawandels schützen. Dieser Zugang hängt oftmals von (konstruierten) Kategorien ab,
die unsere Gesellschaften hierarchisieren, beispielsweise Geschlecht, sozioökonomischer Status, Ethnie, Alter und Behinderung. So verstärkt die Klimakrise bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten
Gleichzeitig tragen genau die Staaten und gesellschaftlichen Gruppen, die die Klimakrise am deutlichsten spüren, am wenigsten zu ihr bei: So sind die durchschnittlichen Pro-Kopf-Emissionen in den ärmsten Ländern der Welt, wie dem
Niger, Somalia und der Zentralafrikanischen Republik, mehr als 140-mal kleiner als die durchschnittlichen Pro-Kopf Emissionen in Deutschland. Hinzu kommt, dass die Länder des Globalen Nordens eine historische Verantwortung für den Klimawandel tragen, weil der größte Teil der Emissionen, der sich seit der Industrialisierung in der Atmosphäre
angesammelt hat, von ihnen stammt. Genau hier greift Klimagerechtigkeit: Strukturen müssen so angepasst werden, dass besonders vulnerable Gruppen mehr Entscheidungsmacht haben und die Maßnahmen gerecht verteilt werden – insbesondere mit Hinblick auf die historische Verantwortung des globalen Nordens. In diesem Sinne ist Klimagerechtigkeit gleichzeitig auch ein Menschenrecht, denn fehlende Klimagerechtigkeit und eine unzureichende
Klimaschutzpolitik setzen eine menschenrechtsfeindliche Kettenreaktion in Gang. Es ist also Zeit anzuerkennen, dass die Klimakrise eine Menschenrechtskrise ist.
Durch den Klimawandel besonders bedrohte Menschenrechte
Recht auf Leben (Art.2 EMRK, Art. 6 UN-Zivilpakt):
– Beeinträchtigt durch klimabedingte Extremwetterlagen (Hitzetode nehmen zu, Menschen sterben durch Sturmfluten)
– Vermehrte Ausbreitung von Krankheiten (Malaria, Cholera, …)
Recht auf Gesundheit (Art. 8 EMRK, Art. 12 UN-WSK-Pakt):
– Stetig steigende Verletzungsgefahr durch Hitzewellen, Brände, Überflutungen
– Vermehrte Ausbreitung von Krankheiten
Recht auf Wohnen (Art. 2, 11 UN-WSK-Pakt):
– Gebiete werden durch Folgen des Klimawandels unbewohnbar
– Bei einem globalen Temperaturanstieg von 3-4°C könnten ca. 330 Millionen Menschen durch Überflutungen vertrieben werden
Recht auf Ernährung (Art. 11 UN-WSK-Pakt):
– Beeinträchtigung der Landwirtschaft: Ernteausfälle durch Dürren, Bodenversalzung und Unwetter
– 2017 konnten sich ca. 95 Millionen Menschen aufgrund von klimabedingten Temperaturschwankungen/Extremwetterereignissen nicht ausreichend ernähren
Recht auf Zugang zu sauberem Wasser (Art. 11, 12 UN-WSK-Pakt; Art. 14 Abs. 2h CEDAW; Art. 24 Abs. 2c UN-Kinderrechtskonvention):
– Trinkwasservorräte in Küstenregionen drohen durch den Meeresspiegelanstieg zu versalzen
– Durch Wirbelstürme, Überschwemmungen, etc. werden Infrastrukturen zerstört, die die Wasserversorgung garantieren und es besteht zusätzlich die Gefahr, dass Trinkwasser dadurch verunreinigt wird
– Schätzungen nach droht bereits bei einem Temperaturanstieg um 1°C eine Wasserknappheit für 8% der Weltbevölkerung. Bei einem Anstieg um 2°C für 14% und bei 3°C rund 17%.
Es zeigt sich, dass durch den Klimawandel unmittelbar zentrale Menschenrechte wie das Recht auf Leben, Gesundheit, Nahrung und sauberes Wasser bedroht sind. Mittelbar gefährdet die Klimakrise jedoch alle Menschenrechte: wenn Grundbedürfnisse nicht erfüllt sind, so wird auch kaum die Möglichkeit bestehen, andere menschenrechtlich
garantierte Freiheiten wahrzunehmen.
EMRK = europäische Menschrechtskonvention
UN-WSK-Pakt = Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
CEDAW = Frauenrechtskonvention
Die Studie „Klimawandel, Migration und Konflikt“
Die Studie „Klimawandel, Migration und Konflikt“ der Universität Hamburg und der Gesellschaft für Umwelt- und Entwicklungsforschung im Auftrag von Greenpeace (2025) zeigt: Die Klimakrise ist zunehmend auch eine soziale und sicherheitspolitische Bedrohung. Die Studie analysiert wissenschaftliche Daten und politische Entwicklungen weltweit und das Ergebnis ist alarmierend: Wetterextreme und Umweltveränderungen treffen vielerorts auf bestehende soziale Ungleichheiten. Das führt in immer mehr Regionen zu Hunger, Vertreibung und zunehmender Gewalt.
Dabei wirkt die Klimakrise als Konflikttreiber: Überschwemmungen, Hitze und Wasserknappheit verschärfen bestehende Konflikte – besonders in fragilen Staaten wie Bangladesch oder Myanmar.
Eine weitere wichtige Erkenntnis ist, dass Militär die Umweltzerstörung verstärkt: Kriege verursachen hohe Emissionen, verschlingen Ressourcen und zerstören Infrastruktur. Je länger militärische Konflikte andauern, desto größer und langfristiger die Umweltschäden – oft sind sie über Jahre hinweg spürbar. Gleichzeitig führt die Klimakrise durch zunehmende Konflikte um Ressourcen wiederum dazu, dass die Gewaltbereitschaft steigt. Es kommt zu einer Abwärtsspirale, in der sich Gewalt und Klimakrise gegenseitig verstärken.
Thema Globale Verantwortung: In den USA wurden unter der Trump-Administration wichtige Klimaschutz- und Katastrophenvorsorgemaßnahmen zurückgefahren, während globale Klimaforschung und -politik erheblichen Schaden nimmt. Wichtige Stimmen aus dem Klimaschutz und -aktivismus verstummen unter diesem Druck.
Die Klimakrise ist demnach deutlich komplexer als erwartet und wirkt bereits heute auf Gesellschaftsstrukturen und Menschenrechte. Insgesamt warnt die Studie davor, dass sich humanitäre Krisen ohne konsequenten Klimaschutz und internationale Solidarität weiter zu verschärfen drohen.
2. Was sind „Klimakipppunkte“ und warum sind sie so wichtig?
Kann man Kipppunkte sehen? Und wenn ja: Wie sehen sie aus?
Diese Frage stellen sich Naturfotograf Markus Mauthe und Klimajournalistin Louisa Schneider für ihre Reportage-Reise „grad.jetzt“ . Dabei reisen sie zu unterschiedlichen Orten der Erde und zeigen, wie die Klimakrise dort Ökosysteme schädigt und lokale Bevölkerungen gefährdet. Denn natürliche Ökosysteme können Veränderungen nur begrenzt auffangen – bis zu einem bestimmten Grad. Sind die sogenannten Kipppunkte erst einmal überschritten, gibt es kein Zurück. Im Gegenteil: Klimaforscher*innen gehen sogar davon aus, dass viele Prozesse, wurden sie einmal in Gang gesetzt, sogar noch
schneller ablaufen.
Wichtige Kippelemente liegen in den großen Ökosystemen, wo sie die Biodiversität verändern und sich das Artensterben ab einem bestimmten Punkt selbst verstärkt. Die Veränderungen der Artenvielfalt haben wiederum Einfluss auf das Klima und dadurch auch auf uns Menschen. Wichtige Kippelemente stellen der Amazonas-Regenwald, der westafrikanische Monsun, nordische boreale Wälder, die großen Eismassen in Arktis und Antarktis sowie Korallenriffe der Tropen und Subtropen dar. All diese Elemente sind durch anthropogene Einflüsse stark gefährdet und können dazu führen, dass Wetterextreme zunehmen, Nahrungsnetze zerstört werden und der Kohlenstoffgehalt der Atmosphäre weiter steigt. All dies sind Auswirkungen, die nicht nur die Biodiversität schädigen, sondern auch den Menschen. Nahrung und Wasser werden knapper, Infrastruktur wird durch Wetterextreme und einen zunehmenden Meeresspiegel zerstört und gesundheitliche Folgen wie die Ausbreitung von Infektionskrankheiten nehmen zu.
Millionen von Menschen könnten aufgrund des Klimawandels ihre Lebensgrundlage verlieren und bereits heute ist der Klimawandel immer häufiger Grund für Flucht und Abwanderung.
3. Klimaflucht
Wenn der Klimawandel zur Fluchtursache wird.
Die Durchschnittstemperaturen auf der Erde steigen. Extremwetter-Ereignisse wie Unwetter, Stürme, Überflutungen, Dürren und Brände nehmen zu. Gletscher schmelzen. Der Meeresspiegel steigt an. Trinkwasservorkommen werden knapp. Dies alles sind Folgen des Klimawandels und haben Auswirkungen auf die Lebewesen dieses Planeten,
auch auf den Menschen. Sind die Existenz und Grundbedürfnisse von Menschen durch gerade genannte Situationen bedroht oder beeinträchtigt, so ist eine Flucht manchmal die einzig mögliche Perspektive.
Zwischen 2008 und 2018 wurden durch Wetterereignisse jährlich im Durchschnitt 20,88 Millionen Menschen von ihrem Wohnort vertrieben. Die allermeisten von ihnen flüchteten dabei in einen anderen Teil ihres Heimatlandes (Binnenflüchtlinge) oder in benachbarte Länder.
Schätzungen nach könnte es bis zum Jahr 2050 über 140 Millionen Klimaflüchtlinge geben.
Gründe für Klimaflucht: Es gibt zahlreiche Auswirkungen des Klimawandels, die dazu führen, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen. So sorgt der Meeresspiegelanstieg langfristig dafür, dass küsten- und flussnahe Regionen überfluten und unbewohnbar werden. Ackerflächen sind nicht länger bewirtschaftbar, da sie unter Wasser stehen und/oder durch
Meerwasser versalzen. In anderen Gebieten herrscht dagegen Wasserknappheit. Hitze macht Orte unbewohnbar, Bodenerosionen und Dürren sorgen für Ernteausfälle und Nahrungsmangel. Während die Artenvielfalt sinkt, was die Bodenqualität beeinflusst und ebenfalls zum Rückgang von Nahrungsmittelproduktionen führt, steigt die Anzahl der Neobionten (eingewanderte Arten) und Schädlingen sowie Krankheiten, die Ernten dezimieren und Nutztiere sowie Menschen beeinträchtigen. Eine Temperaturerhöhung führt z.B. zu einer stärkeren Vermehrung der Anopheles-Mücken, welche Malaria überträgt, sodass sich diese Krankheit schneller ausbreiten kann. Sturmfluten, Hurrikans, Brände, etc. zerstören Lebens- und Wohnraum, Ernten und Infrastruktur. Menschen verlieren dadurch ihr Zuhause und ihre Lebensgrundlage. Zerstörte Infrastruktur fördert zudem wiederum die Ausbreitung von Krankheiten (bspw. Cholera durch verschmutztes Trinkwasser). All dies zeigt, wie vielfältig die Klimakrise das menschliche Leben beeinträchtigt und wie schnell sie zum Fluchtgrund werden kann.
Wichtige Begriffe zu Klimaflucht
Bisher gibt es keine einheitliche Lesart oder gar international anerkannte Definitionen für Menschen, die aufgrund klimawandelbedingter Situationen ihre Heimat verlassen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) spricht jedoch von drei Schlüsselbegriffen in Bezug auf umweltbedingte Migration:
Umweltmigrant*innen:
Personen oder Personengruppen, die „überwiegend aufgrund plötzlicher oder fortschreitender Umweltveränderungen, die ihr Leben oder ihre Lebensbedingungen beeinträchtigen, gezwungen sind oder sich dafür entscheiden, ihre Heimat zu verlassen, sei es vorübergehend oder dauerhaft, und die innerhalb ihres Landes oder ins Ausland übersiedeln“4
Umweltvertriebene:
„Personen, die innerhalb ihres Heimatlandes vertrieben werden oder eine internationale Grenze überschreiten und deren Vertreibung vornehmlich, wenn auch nicht ausschließlich, aufgrund von Umweltschädigung, -verschlechterung oder – zerstörung erfolgt.“ 5
Katastrophenvertriebene:
Personen, die durch Situationen gezwungen sind „ihre Heimat oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zu verlassen, insbesondere infolge oder zur Vermeidung der Auswirkungen von Katastrophen, die durch Naturgefahren ausgelöst werden. Eine derartige Vertreibung kann in Form einer freiwilligen Flucht oder einer von den Behörden angeordneten oder vollzogenen Evakuierung erfolgen. Diese Vertreibung kann innerhalb eines Landes oder über internationale Grenzen erfolgen.“ 6
Da diese Begrifflichkeiten nicht klar voneinander abgrenzbar sind und eine Flucht meist nicht auf einen einzigen Grund zurückführbar ist, ist es schwierig genaue Daten zu erheben. Bereits 2018 gab es jedoch schätzungsweise 17 Millionen
Katastrophenvertriebene.
4 Meier-Braun, Karl-Heinz (2021). Auf der Flucht vor dem Klima. Migration in Zeiten des Klimawandels und im Schatten von Corona (https://www.lpb-bw.de/klimaflucht)
5 Meier-Braun, Karl-Heinz (2021). Auf der Flucht vor dem Klima. Migration in Zeiten des Klimawandels und im Schatten von Corona (https://www.lpb-bw.de/klimaflucht)
6 Meier-Braun, Karl-Heinz (2021). Auf der Flucht vor dem Klima. Migration in Zeiten des Klimawandels und im Schatten von Corona (https://www.lpb-bw.de/klimaflucht)
Rechtliche Schutzlücken
Ausgangspunkt für den Schutz von Flüchtlingen ist die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die von der Staatengemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedet wurde und universalen Charakter erlangt hat. Demnach ist ein „Flüchtling“ eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen
dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will“.
Voraussetzung für die Gewährung des Flüchtlingsstatus ist daher, dass Menschen auf ihrer Flucht ihr Herkunftsland verlassen haben. Erst dann greift das Internationale Flüchtlingsrecht und damit der Schutz durch andere Staaten. Der Schutz von Binnenvertriebenen (Menschen, die innerhalb des eigenen Landes verbleiben), obliegt hingegen primär dem Staat, in dem die Abwanderung erfolgt.
Bei der Flüchtlingsdefinition der GFK ist auffällig, dass die Begriffe „Klima“, „Umwelt“ oder „Umweltveränderungen“ nicht im Wortlaut enthalten sind.
Bei der Frage, ob Flüchtlingsschutz zu gewähren ist, muss sich der Blick also gezielt auf das Verhalten staatlicher und nicht-staatlicher Akteure im Herkunftsland im Umgang mit der Umwelt und den von Umweltveränderungen betroffenen Personen richten. Die Voraussetzungen für die Anerkennung des Flüchtlingsstatus können dann gegeben sein, wenn staatliche oder private Akteure die Umwelt zerstören, um gezielt gegen bestimmte Personengruppen vorzugehen. Wenn staatliche oder private Akteure bestimmten Personengruppen, die durch Umweltveränderungen in Notlagen geraten sind, Hilfeleistungen vorenthalten oder verwehren, kann dieses Verhalten ebenfalls als Verfolgung qualifiziert werden.
„Klimaflüchtlinge“ oder „Umweltflüchtlinge“ sind dennoch keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinne, da sie nicht von den für sie bestehenden Schutzinstrumenten erfasst werden. Zwar können bestimmte Konstellationen im Zusammenhang mit Umweltveränderungen vorliegen, die eine Anerkennung als „Flüchtling“ im Sinne der GFK ermöglichen. Eine einheitliche und umfassende Lösung zum Schutz der betroffenen Personen fehlt bisher allerdings, was dazu führt, dass die internationale
Gemeinschaft keine Verantwortung für die Geflohenen übernimmt und häufig keine humanitäre Hilfe leistet. Bei Binnenvetriebenen ist der Schutzgrad abhängig von dem Land, in dem sie sich befinden, weshalb es auch hier keine klaren Richtlinien gibt.
4. Akute Realität
Allein 2024 verließen rund 45,8 Millionen Menschen ihre Heimat aufgrund von Katastrophen und klimabedingten Ereignissen wie Dauerregen, langanhaltenden Dürren, Hitzewellen und Stürmen. Besonders betroffen sind Inselstaaten sowie Staaten
der Sahelzone und Südasiens. Die meisten Geflüchteten bleiben zunächst innerhalb der Landesgrenzen und gelten daher als Binnenflüchtlinge, nur wenige verlassen ihr Land bisher vollständig – unter anderem, weil sie meist keinen offiziellen Flüchtlingsstatus besitzen.
Klimaflucht in Bangladesch
Bangladesch ist eins der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Länder der Welt. Die Bewohner*innen des südlichen Küstengürtels und der großen Flussmündungen in Bangladesch sind in hohem Maße tropischen Wirbelstürmen, Überschwemmungen und Ufererosion ausgesetzt, während die Menschen im Nordwesten mit Dürren, geringen
Niederschlägen und Hitzewellen zu kämpfen haben. Und das, während das Meerwasser immer weiter in das Landesinnere vordringt und die nutzbare Fläche schrumpft. Aufgrund dieser Entwicklungen rechnet die Regierung bis 2050 mit 13 Millionen
Binnenflüchtlingen, die insbesondere in die Städte fliehen. Jedoch ist die humanitäre Lage in Flüchtlingslagern und den überfüllten Städten bereits jetzt schlecht. Darunter leiden insbesondere Kinder, die durch die Flucht keinen Zugang mehr zu Bildung, Gesundheitsversorgung und ausreichend Nahrung und Wasser haben.
Klimaflucht ist also kein Problem der Zukunft, sondern eines der Gegenwart. Bereits heute verlieren Millionen Menschen ihre Heimat und werden von der internationalen Gemeinschaft weder offiziell anerkannt noch ausreichend geschützt.
Klimaflucht auf Madagaskar & der Amnesty Briefmarathon
Ein akutes Beispiel für Klimaflucht sind Damisoa und seine Familie.
Da ein sicheres Leben aufgrund des Klimawandels in ihrer Heimat nicht mehr möglich war, flohen sie aus dem Süden Madagaskars nach Boeny in den Nordwesten des Landes. Die stärkste Dürre seit 40 Jahren, zusätzlich verstärkt durch gestiegene Lebensmittelpreise aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, führen zu Nahrungsknappheit und sind ausschlaggebende Beweggründe für die Flucht, sowie die Hoffnung, im Norden bessere Lebensbedingungen vorzufinden. Nach viermonatiger Reise in Boeny angekommen, finden Damisoa und seine Familie
jedoch ebenfalls menschenunwürdige Bedingungen vor. Mit weiteren 160 Klimaflüchtlingen sind sie in einem Auffanglager auf unfruchtbarem Boden ohne Zugang zu sauberem Wasser und Gesundheitsversorgung untergebracht. Auch hier herrscht ein Mangel an ausreichend Nahrung, was dazu führte, dass Anfang 2025 Damisoas neugeborene Nichte verstarb. Zudem tritt der nahegelegene Kamoro-Fluss in der Regenzeit über die Ufer und bringt reißende Strömungen und Krokodile mit sich.
Als staatlich eingesetzter Leiter der Notunterkünfte in Boeny kämpft Damisoa für die Rechte und das Überleben der Menschen auf dem Gelände, wird dabei vom Staat jedoch nicht unterstützt.
Dies ist kein Einzelfall: ca. 1,7 Millionen Menschen (etwa ein Viertel der Bevölkerung von Madagaskar) haben nicht genug Zugang zu Nahrung und knapp eine halbe Million Kinder unter fünf Jahren sind schwer mangelernährt. Sie sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, welche sich jedoch ausschließlich auf den Süden Madagaskars konzentriert und nicht
den Klimaflüchtlingen zuteilwird. Zum Briefmarathon im Dezember 2025 lenkte Amnesty International Aufmerksamkeit
auf diesen Fall, sammelte Unterschriften, um Damisoa zu unterstützen und forderte die Generaldirektion des Nationalen Amtes für Katastrophenschutz in Madagaskar und die madagassische Botschaft dazu auf, Nothilfe für vertriebene Familien in Boeny zu leisten. Zudem sollen der Zugang zu Nahrung, sauberem Wasser und Gesundheitsversorgung sichergestellt und eine langfristige, klimafaire Lösung für die wachsende Zahl von Klimaflüchtlingen gefunden werden.
Bisher gibt es jedoch noch keine Berichte über eine Besserung der Lebensbedingungen für madagassische Klimaflüchtlinge.
5. „grad.jetzt“ müssen wir handeln
Warum die Sichtbarkeit von Klimakipppunkten wichtig und Ohnmacht keine Möglichkeit ist Was können wir alle tun, um den Schutz der Artenvielfalt und den Erhalt der Biodiversität zu gewährleisten? Wie können wir Politik, Wirtschaft und Klimakrise-Leugner*innen verdeutlichen, dass die Auswirkungen uns alle betreffen?
Für Mauthe und Schneider sind die Antworten: „Hinschauen, verstehen, handeln. “
Das Projekt grad.jetzt möchte dabei helfen. Es zeigt in Bildern und Videoclips, welche Naturschönheiten noch existieren – und welche schon zerstört wurden. Sie lassen Menschen zu Wort kommen, die vor Ort von den Veränderungen in einem ungerechten Maß bedroht sind, die ihre Heimat bereits verlassen mussten oder noch darum kämpfen. Sie zeigen, wie viel vor Ort von lokalen Bevölkerungen geleistet wird und, dass wir davon nichts mitbekommen.
Denn Studien zeigen schon längst: Nirgendwo wirken Schutzgebiete so gut wie in indigenen Territorien. Diese Gebiete schneiden sogar besser ab als viele Nationalparks.
Heute sichern rund 6.500 indigene Territorien fast ein Drittel des gesamten Regenwaldes und indigene Völker bewahren rund 80% der verbleibenden Artenvielfalt, obwohl sie nur rund 6% der Weltbevölkerung ausmachen. Ohne sie wäre der größte tropische Waldkomplex unseres Planeten wohl längst verloren – und doch spricht in unseren Medien niemand darüber. Darüber, dass es Solidarität, Aufklärung und Ressourcen braucht, um lokale Bevölkerungen in ihren Vorhaben zu unterstützen und der globale Norden diese Verantwortung nicht länger von sich schieben kann. Denn auch wenn wir
in Deutschland bisher nur wenige Folgen spüren, müssen auch wir unseren Teil dazu beitragen, vulnerable Gruppen und Gebiete zu schützen und unsere Lebensweisen und Konsum zu hinterfragen. Denn die Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten und unseren Planeten können wir nicht einigen wenigen überlassen, sondern müssen international zusammenarbeiten und von den Menschen lernen, die bereits effektiv Klima- und Naturschutz betreiben.
Das Ziel von „grad.jetzt“ ist daher insbesondere, der Ohnmacht entgegenzuwirken, die viele im Angesicht einer solchen Krise fühlen und zu zeigen, dass noch immer Hoffnung besteht und es sich lohnt, solidarisch aktiv zu werden – für Menschenrechte und unseren Planeten.
Amnestys Forderungen zu Klimagerechtigkeit
Der Einsatz für Klimagerechtigkeit muss solidarisch, antirassistisch, sozial und global gerecht gedacht und geführt werden – in Deutschland und weltweit. Daher fordert Amnesty die Bundesregierung dazu auf, die Klimakrise als Menschenrechtskrise
anzuerkennen und prioritär zu bekämpfen:
1. Just Transition: Klimaschutz wird im Einklang mit den Menschenrechten umgesetzt. Alle Klimaschutzmaßnahmen und der Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energien werden menschenrechtskonform ausgestaltet.
2. Die Bundesregierung strebt auf internationaler Ebene multilaterale Lösungen und eine ambitioniertere Klimapolitik anhand menschenrechtlicher Kriterien an. Im Sinne der historischen Verantwortung der Staaten des Globalen Nordens müssen
Mittel für die Klimafinanzierung erhöht und zusätzliche Mittel zur Wiedergutmachung von klimabedingten Verlusten und Schäden zur Verfügung gestellt werden.
3. Der Einsatz für Klimagerechtigkeit muss intersektional sein – und sich somit immer auch gegen jede Form von Ausbeutung genauso wie verschiedene, sich häufig überschneidende und gegenseitig verstärkende Formen von
Diskriminierung wie Rassismus, Sexismus und Klassismus richten.
4. Die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2 Grad ist eine menschenrechtliche Verpflichtung. Die Bundesregierung muss umgehend einen konkreten Fahrplan in allen Sektoren vorlegen, wie sie das 2 Grad-Ziel erreichen will. Die Bundesregierung nimmt Unternehmen in die Verantwortung, ihren Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu leisten und Menschenrechte zu achten.
6. Quellen
https://www.bpb.de/themen/klimawandel/dossier-klimawandel/515255klimagerechtigkeit/#node-content-title-0
https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/283563/rechtlicheschutzmoeglichkeiten-fuer-klimafluechtlinge/
https://www.greenpeace.de/publikationen/Klimawandel_Migration_und_Konflikt.pdf
https://intranet.amnesty.de/xwiki/bin/view/Dokumente/Hintergrundinformationen%20Menschenrechte%20und%20Klimakrise/
https://intranet.amnesty.de/xwiki/bin/view/Dokumente/Zusammenfassung%20Bericht%20%22Unsere%20Rechte%20werden%20abgefackelt%22/
https://www.welthungerhilfe.de/informieren/themen/klimawandel/klimafluechtlingeklimawandel-und-migration
https://www.lpb-bw.de/klimaflucht
https://www.amnesty.de/briefmarathon-2025-damisoa-madagaskar
https://www.bmz.de/de/laender/madagaskar
https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfeweltweit/themen/fluchtursachen/klimawandel
https://www.kindernothilfe.de/weltweit-aktiv/reportagen/asien/bangladesch-wazklimafluechtlinge
https://www.bpb.de/themen/migrationintegration/regionalprofile/516045/klimabedingte-migration-in-bangladesch/
Von Svea und Fynn
